Ihr externer Gefahrgutbeauftragter und Dozent

Ihr Unternehmen benötigt einen (externen) Gefahrgutbeauftragten oder einen Dozenten für die Gefahrgutfahrerschulung? Dann informieren Sie sich hier oder vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin.

Beratung

Mit unserer fachlichen Expertise für alle Verkehrsträger, betreuen und unterstützen wir Sie bei sämtlichen Abläufen in Ihrem Unternehmen.

Schulung

Ob Verpacker, Verlader oder Fahrzeugführer, durch qualifizierte Aus- und Weiterbildung erhalten Ihre Angestellten die notwendige Handlungssicherheit.

Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind klar definiert, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) obliegen dem Gefahrgutbeauftragten verschiedene Aufgaben und Pflichten. In erster Linie berät er die Unternehmensführung zu Fragen der Gefahrgutbeförderung. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung von Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, führt eine schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten und Begehungen, erstellt Berichte bei Gefahrgutunfällen, führt Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter durch und erstellt einen Jahresberichts.

Straße (ADR)

Über 100 Mio Tonnen Gefahrgut werden jährlich auf Güterverkehrsstraßen befördert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert dabei das ADR

Eisenbahn (RID)

Große Mengen Gefahrgut können schnell mit der Eisanbahn befördert werden. Oftmals ist die Eisanbahn der einzige mögliche Verkehrträger.

Luft (IATA)

Das Luftfahrtbundesamt regelt die Beförderung gefährlicher Güter in der Luft. Es verlangt die höhsten Sicherheitsstandards aller Verkehrsträger.

See (IMDG Code)

Im internationalen Güterverkehr ist die Schiffahrt nicht wegzudenken. Vorallem im multimodalen Verkehr spielt die Schiffahrt eine wesentliche Rolle.

Schiff (ADN)

´Gefahrgut wird auch per Binnenschiff auf Flüssen, Kanälen und Seen transportiert. Sowohl Bulkladung als auch Stückgut können befördert werden.

Road (ADR)

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See (IMDG code)

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Air (IATA)

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Rail

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Barge (ADN)

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Wie wir als externe Gefahrgutbeauftragte arbeiten

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Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung führen wir eine Gefahrgutaufkommenanalyse durch. Anhand der Daten besprechen wir gemeinsam den zeitlichen Umfang der Betreuung sowie weitere Details.

Unterstützung am Standort

Im Rahmen unserer Betreuung werden wir die Abläufe in Ihrem Unternehmen analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die gefahrgutrechtlichen Prozesse und Abläufe erarbeiten. Darüber hinaus führen wir die Aus- und Weiterbildungungen Ihrer Angestellten vor Ort durch.

Komplette Dokumentation

All unsere Tätigkeiten werden durch uns dokumentiert und entsprechend der Fristen aufbewahrt. Außerdem erstellen wir Berichte bei Gefahrgutunfällen und den Jahresbericht.

Kontaktiere uns!

Die Perfekte Lösung für Ihr Unternehmen

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Was unsere Kunden sagen

Gefahrgutberatung: Externer Gefahrgutbeauftragter Geserick für Ihr Unternehmen

Transportiert Ihr Unternehmen gefährliche Güter auf öffentlichen Verkehrswegen? Dann benötigen Sie einen externen Gefahrgutbeauftragten. Wir von der Gefahrgutberatung Geserick erfassen den Status Quo und sorgen in Ihrem Unternehmen für die notwendige Sicherheit. Bei Bedarf übernehmen wir sogar die erforderliche Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Natürlich klären wir Sie als externe Gefahrgutberater über gesetzeskonforme Transporte sämtlicher Gefahrengüter auf. Mit uns haben Sie einen sicheren, zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir befähigt, Sie bei allen Gefahrguttransporten (Straße, Eisenbahn, Seeweg und Luft) zu unterstützen, sodass die gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen stets Anwendung finden.  Somit werden die Gefahrgüter stets nach Vorschrift transportiert und die Sicherheit Ihres Unternehmens ist vollumfänglich gewährleistet. SIe haben keinen Gefahrgutberater in Ihrem Unternehmen und möchten nicht extra neues Personal einstellen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Als externe Gefahrgutberatung stehen wir Ihrem Unternehmen jederzeit genau im gewünschten und notwendigen Maß zur Verfügung. Sie müssen niemanden einstellen und erhalten eine flexible Beratung. Sie möchten wissen, welche Bereiche wir mit unseren Leistungen als externe Gefahrgutberatung abdecken? Wir erklären Ihnen alles rund um die externe Gefahrgutberatung, unsere sowie Ihre Pflichten und den Umfang unseres Angebots als externe Gefahrgutberatung.

Unsere Leistungen & Pflichten bei der externen Gefahrgutbeauftragten

In der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sind die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten und Unternehmens in § 8 und § 9 deutlich definiert. So sind wir als externe Gefahrgutbeauftragte verpflichtet, alle Überwachungstätigkeiten schriftlich aufzuzeichnen und dabei die Zeitpunkte der Überwachung anzugeben. Dies gilt ebenso für überwachte Personen und Geschäftsvorgänge. Kommt es zu Zwischenfällen, liegt es in unserer Verantwortung als Gefahrgutbeauftragte dafür zu sorgen, dass ein Unfallbericht nach 1.8.3.6 ADR/RID/ ADN erstellt wird. Auch über die Zahl und die Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern muss ein Unfallbericht verfasst werden. Des Weiteren erstellen wir als Gefahrgutbeauftragte nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht über die Tätigkeiten Ihres Unternehmens, die in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres entstanden sind. Über Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern erstellen wir als externe Gefahrgutbeauftragte einen Unfallbericht. Abschließend sind sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind, zu nennen und Angaben zu machen, ob das Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter nach Abschnitt 1.10.3 ADR/RID/ADN oder 1.4.3 IMDG-Code beteiligt gewesen ist.

Ab wann braucht das Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten?

Nach § 3b Abs. 1 GbV ist ein Gefahrgutbeauftragter nötig, sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist. Beteiligt gilt ein Unternehmen in der „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) oder in der „Gefahrgutverordnung See“ (GGVSee). Sobald dies bei Ihnen der Fall ist, muss Ihr Unternehmen entsprechende Pflichten erfüllen. Gemäß GbV hat der Unternehmer gegenüber dem externen Gefahrgutbeauftragten einige Pflichten zu erfüllen: Grundsätzlich darf der Unternehmer den Gefahrgutbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligen. Alle sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen, die zu Wahrnehmung der Tätigkeiten dienen und die Beförderung von Gefahrgut betreffen, benötigen wir für unsere Arbeit als Gefahrgutberater. Auch die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung und die Möglichkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte jederzeit Vorschläge und Bedenken unmittelbar vortragen kann, ist gemäß GbV zwingend erforderlich. Ferner müssen wir als Gefahrgutbeauftragte zu den Vorschlägen auf Änderungen oder Anträgen auf Abweichungen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter jederzeit Stellung nehmen können. Der Jahresbericht des externen Gefahrgutbeauftragen muss von Ihrem Unternehmen fünf Jahre aufbewahrt werden, um ihn zuständigen Behörden auf Verlangen vorlegen zu können. Auch der Name des externen Gefahrgutbeauftragten und die erstellten Unfallberichte sind den Behörden auf Verlangen zu nennen bzw. vorzuzeigen.

Gefahrgutvorschriften: Gefahrgut sicher transportieren

Die Beförderung von Gefahrgut beinhaltet besondere Auflagen, die verhindern sollen, dass gefährlich klassifizierte Stoffe oder Gegenstände durch falsches oder lasziveres Handeln, Schäden an Umwelt, Mensch oder wichtigen allgemeinen Gütern entstehen. Welche Güter sind als Gefahrgüter zu deklarieren bzw. zu kennzeichnen? Wie erfolgt die Kennzeichnung von Gefahrgut innerhalb der gesetzlichen Vorschriften? Benötigen die Mitarbeitenden Zusatzqualifikationen, um Gefahrgut zu transportieren?  Um Gefahrguttransporte gemäß Gefahrgutvorschriften durchzuführen, braucht es einen externen Gefahrgutbeauftragten, der Sie über alle offenen Fragen umfangreich berät und zur Seite steht. Wir von der Gefahrgutberatung Geserick stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und beraten Sie professionell und ganzheitlich.

Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir nicht nur auf allgemeinen Arbeitsschutz spezialisiert, sondern insbesondere auch auf Logistik sowie Zoll- und Exportabwicklungen. Aber: Unsere Aufgaben und Inhalte für Sie sind nicht mit dem Gefahrstoffbeauftragten zu verwechseln bzw. gleichzusetzen.

Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht

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