Wer gehört zu den an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen?
Im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung denken die meisten Menschen an die Fahrzeugführer, die hinter dem Steuer ihres LKW`s sitzen. Jedoch sind sie nur einer der vielen Beteiligten. Auch der Absender, Verpacker, Verlader/Befüller, Beförderer, oder Entlader sind Beteiligte an der Gefahrgutbeförderung. In den §§ 17-34 der GGVSEB sind deren Pflichten beschrieben.
Sind Sie ein Unternehmen, dass gefährliche Güter für sich selbst oder für Dritte verdendet, haben Sie die Pflichten eines Absenders zu beachten. Verpacken Sie gefährliche Güter in Verpackungen oder Großverpackungen (IBC) und geben diese zur Beförderung auf, sind Sie im Rahmen der Gefahrgutbeförderung der Verpacker mit allen seinen Pflichten.
Weitere Definitionen können Sie dem §2 GGVSEB entnehmen oder Sie lassen sich durch uns beraten, denn durch Speditionsverträge oder andere vertragliche Übereinkünfte, können die Pflichten auch Übertragen werden.