Training

Schulung durch Gefahrgutbeauftragten

Im Rahmen von Ausbildungen und jährlich vorgeschriebenen Weiterbildungen, weisen wir Ihre Angestellten in ihre Tätigkeiten ein, um eine gesetzeskonforme Gefahrgutbeförderung sicherzustellen. 

Wer gehört zu den an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen?

Im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung denken die meisten Menschen an die Fahrzeugführer, die hinter dem Steuer ihres LKW`s sitzen. Jedoch sind sie nur einer der vielen Beteiligten. Auch der Absender, Verpacker, Verlader/Befüller, Beförderer, oder Entlader sind Beteiligte an der Gefahrgutbeförderung. In den §§ 17-34 der GGVSEB sind deren Pflichten beschrieben.

Sind Sie ein Unternehmen, dass gefährliche Güter für sich selbst oder für Dritte verdendet, haben Sie die Pflichten eines Absenders zu beachten.         Verpacken Sie gefährliche Güter in Verpackungen oder Großverpackungen (IBC) und geben diese zur Beförderung auf, sind Sie im Rahmen der Gefahrgutbeförderung der Verpacker mit allen seinen Pflichten.

Weitere Definitionen können Sie dem §2 GGVSEB entnehmen oder Sie lassen sich durch uns beraten, denn durch Speditionsverträge oder andere vertragliche Übereinkünfte, können die Pflichten auch Übertragen werden.

Der Weg zu mehr Handlungssicherheit

„Das haben wir immer schon so gemacht!“ ist oftmals leicht gesagt. Jedoch können vermeintlich gefestigte Abläufe durch kontinuierliche Veränderung der Gesetze und Verordnungen längst nicht mehr vorschriftenkonform sein.

Einführung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist bis zu einem gewissen Grad standardisiert. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, die Verlader, Verpacker, Beförderer, Empfänger usw. kennen müssen.

Bei der Beförderung gefährlicher Güter müssen die internationalen und nationalen Vorschriften für jeden Verkehrsträger eingehalten werden, um eine sichere Beförderung der Sendungen zu gewährleisten. Wir sind in der Lage Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle Verkehrsträger zu schulen und zu beraten. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn es um die Planung von Verkehrsmittelverlagerungen oder Notfällen geht.

Folgende Inhalte werden dabei im Rahmen der Gefahrgutbeauftragten-Schulung vor Ort oder wenn möglich und gewünscht auch Online vermittelt und gefestigt.

Allgemeine Bestimmungen und Vorschriften

Die Vorschriftenlandschaft im Bereich der Gefahrgutbefürderung ist vielfältig. In einem ersten Schritt wird ein Überblick über die gängigen Vorschriften verschafft.

Aufgabenbezogene Unterweisung

Verpacker, Versender, Belader oder Beförderer sind Pflichten, die Sie als Unternehmer ggf. wahrnehmen müssen. Eine aufgabenbezogene Aus- und Weiterbildung Ihres Personals ist daher unumgänglich.

Sicherheitsunterweisung

Unter Sicherung nach 1.10 ADR versteht man die Maßnahmen oder Vorkehrungen die zu treffen sind, um Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter zu minimieren.

Praxis

Am Arbeitsplatz werden die Arbeitsprozesse praktisch bearbeitet, um Handlungssicherheit bei Ihren Angestellten zu generieren.

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Was unsere Kunden sagen

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Gefahrgutbeauftragter: Schulung und Unterweisung gemäß ADR 1.3

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Gefahrgüter müssen die für ihren Tätigkeitsbereich zutreffenden Vorschriften für Gefahrgüter kennen. Dafür bedarf es eine Schulung durch einen Gefahrgutbeauftragten, der die Mitarbeitenden entsprechend unterweist und über alle Vorschriften in Kenntnis setzt. Auch die Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten „auf Anweisung“ ausführen, unterliegen einer Schulung durch den Gefahrgutbeauftragten. Wir von der Gefahrgutberatung Geserick schulen Ihre Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen. In unseren Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten werden sämtliche Themen rund um Beförderung gefährlicher Güter, Gefahrgutpflichten, Überwachung, Bestimmungen und Co. behandelt, sodass unsere Teilnehmer folglich die Gefahrguttätigkeiten in Ihrem Unternehmen durchführen können. Warum eine Schulung für Gefahrgutbeauftragte notwendig ist? Es können ohne das Fachwissen schwerwiegende Schäden durch den fehlerhaften Transport von Gefahrgütern für Mensch und Umwelt entstehen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf Verkehrswegen befasst ist, eine Gefahrgutbeauftragten-Schulung bzw. Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten muss. Erst danach dürfen die Mitarbeitenden entsprechende Gefahrgutpflichten übernehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch keine Schulung durch einen Gefahrgutbeauftragten erhalten haben, dürfen Aufgaben lediglich unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person durchführen.

Gefahrgutbeauftragter: Schulung & ADR

Das ADR ist das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Inhaltlich geht es bei der Unterweisung um die Bestimmungen, die für die Beförderung der Gefahrgüter gelten. Für welche Bereiche muss die Schulung durch einen Gefahrgutbeauftragten erfolgen? Es gibt viele Betriebsbereiche, bei denen nicht sofort ersichtlich ist, dass Gefahrguttätigkeiten anfallen können. Hierzu gehören beispielsweise der Versand, die Abfallbeseitigung, die Werkstatt oder der Außendienst. Die Gefahrgutbeauftragten-Schulung betrifft nicht nur den Absender, Beförderer und Empfänger, sondern auch die Mitarbeitenden, die verladen, verpacken, entladen, befüllen oder fahren. Häufig ist das genannte Personal ohnehin schulungspflichtig. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wer in Ihrem Team eine Schulung als Gefahrgutbeauftragter benötigen könnte? Wir beraten Sie gerne!

Wir von der Gefahrgutberatung Geserick bieten ihnen neben klassischen Präsenz-Seminaren außerdem auch Online-Schulungen an – für die Bereiche, bei denen dies zulässig ist. So sind Sie und Ihre Mitarbeitenden flexibler und können auch aus weiterer Entfernung an der Schulung zum Gefahrgutbeauftragten teilnehmen. Bei uns können Sie einerseits an der ersten notwendigen Gefahrgutbeauftragten-Schulung bzw. Unterweisung teilnehmen. Andererseits können Sie Ihr Wissen auch in den regelmäßigen Auffrischungskursen erweitern und sinnvoll ergänzen. So bleiben neue Entwicklungen und Änderungen stets vor Augen.

Durchführung der Schulung mit Gefahrgutbeauftragten

ADR 1.3 gilt für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal und für diejenigen, die gefährliche Güter be- oder entladen sowie für das Personal der Spediteure, Verlader und Fahrzeugführer, die an der Beförderung von Gefahrengütern im Straßenverkehr beteiligt sind. Die Unterweisung durch uns gliedert sich nach Vorgabe des ADR in drei Teile: 1. Allgemeines Sicherheitsbewusstsein, 2. aufgabenbezogene Unterweisung und 3. die Sicherheitsunterweisung. 

Zunächst führen wir unseren Teilnehmern bei der Gefahrgutbeauftragten-Schulung die zukünftigen Verantwortlichkeiten vor und machen sie mit den allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter vertraut. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Hintergründe der Arbeitsanweisung kennen, können diese besser nachvollziehen und umsetzen. Die aufgabenbezogene Unterweisung dient bei unserer Gefahrgutbeauftragten-Schulung dazu, spezifische Gefahren zu verdeutlichen, die ausschließlich bei einer bestimmten Tätigkeit und an einem bestimmten Arbeitsplatz auftreten. Bei multimodalen Transportvorgängen sind auch die Vorschriften der anderen Verkehrsträger zu berücksichtigen. In den Gefahrgutvorschriften des Seeverkehrs sind Tabellen enthalten, die auf etwaige Themen verweisen (z.B. IMDG-Code, 1.3.6.1 Beispieltabelle). Die Sicherheitsunterweisung ist damit verbunden, eine sichere Handhabung zu vermitteln, um erforderliche Notfallmaßnahmen schnellstmöglich ergreifen zu können. Dies gilt sowohl für die transportierten gefährlichen Güter als auch für die betroffenen Geräte und Maschinen.

Gefahrgutbeauftragter: Schulung, Prüfung und Ausbildung der Fahrzeugbesatzung durch die Gefahrgutberatung Geserick

Fahrzeugführer, die Gefahrgüter befördern, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die ein Nachweis darüber ist, dass der Fahrzeugführer an einer Gefahrgutbeauftragten-Schulung teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Nur mit entsprechendem Schulungsnachweis dürfen Gefahrgüter vom Personal transportiert werden. Und diesen erhalten Ihre Mitarbeitenden bei uns, nach einer erfolgreichen Teilnahme an der entsprechenden Gefahrgutbeauftragten-Schulung. Ziel ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter einhergehen. Der Grundkurs der Gefahrgutbeauftragten-Schulung reicht aus, um bestimmte gefährliche Güter zu befördern, die auf bestimmte Klassen beschränkt sind. Fahrzeugführer mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks (mehr als 1 m³), Fahrzeugführer von Batteriefahrzeugen (mehr als 1 m³) und Fahrzeugführer von Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks müssen neben dem Grundkurs auch einen Aufbaukurs bei uns belegen. Auch Fahrzeugführer, die gefährliche Güter der Klasse 1 (ausgenommen Stoffe der Unterklasse 1.4) befördern, müssen an Aufbaukursen erfolgreich teilgenommen haben. 

Unsere Schulungsnachweise entsprechen den verhängten Vorschriften und werden von den zuständigen Behörden während ihrer Geltungsdauer anerkannt. Für die anerkannten Institutionen, wie z. B. DEKRA oder TÜV Nord, geben wir als Gefahrgutbeauftragte Schulungen zur Prüfung und Ausbildung der Fahrzeugbesatzung bei Gefahrguttransporten. Im Rahmen einer Präsenzveranstaltung schulen wir die gemäß IHK erforderlichen Unterrichtseinheiten.

Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten: Umfassendes Expertenwissen im Umgang mit Gefahrgütern

Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen alle Unternehmen, die an gefährlichen Gütern beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dies gilt nicht nur für den Transport, sondern auch für Unternehmen, die Gefahrgut verladen oder verpacken. Ob nun Spraydosen, gefährliche Abfälle oder Batterien: Gefahrgüter sind in einer hochindustrialisierten Gesellschaft sehr häufig anzutreffen. Die Einstellung eines Gefahrgutbeauftragten stellt für viele Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar. Dem zufolge eröffnet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, Ihrem Personal über Gefahrgutbeauftragten-Schulungen die benötigten Prüfungen zu belegen und die Schulungsnachweise zu erbringen. Alternativ können Sie auch die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten an uns als Ihren externen Gefahrgutbeauftragten weitergeben. 

Die Gefahrgutbeauftragten-Schulung ermöglicht Ihren Mitarbeitern, neue Kompetenzen zu erlangen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen zu erfüllen. Neue Aufgaben, mehr Verantwortung und zusätzliche Qualifikationen motivieren Ihre Mitarbeiter und binden Sie an Ihr Unternehmen. Umfangreiches Fach- und Branchenwissen und Expertise in vielen angrenzenden Bereichen ist als Gefahrgutbeauftragter unumgänglich. Schulungen finden ausschließlich gemäß IHK-Anforderungen statt, sodass alle abgeschlossenen Prüfungen von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht!

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